top of page

Neue Grundsteuerbescheide – Ihre Erfahrungen sind gefragt

Die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt, fußte sie doch auf sogenannte Einheitswerte aus den Jahren 1964 in den alten und 1935 in den neuen Bundesländern. Der Bund hatte für die Neufestlegung der Grundsteuer ein wertorientiertes Modell beschlossen, jedoch Ausnahmen für die Bundesländer möglich gemacht, die von einigen - darunter Bayern - auch praktiziert werden. Bei uns es weniger bürokratisch zu, und Bayern kommt mit den wenigsten Daten aus.

Denn aufgrund der Problematik des vom damaligen Finanzminister und derzeitigen Bundeskanzler Olaf Scholz verantworteten Entwurfs des Bundesgesetzes hat man in Bayern eine eigenständige Regelung favorisiert, bei der es allein auf die Grundstücksgröße und die Geschossfläche ankommt. Der Wert der Grundstücke und der Gebäude bleibt außer Betracht. Ziel der Regelung in Bayern ist es, eine schleichende Steuererhöhung und Verwaltungsaufwand durch wiederkehrende Bewertungen zu verhindern. Denn bei einem wirtschaftlich erfolgreichen Land wie Bayern, das attraktiv für Zuzüge ist, hätte die im Bundesentwurf vorgesehene Neubewertung der Grundstücke alle sieben Jahre zu regelmäßigen Steuererhöhungen geführt, ohne dass eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes notwendig gewesen wäre.

 

Ziel der Initiative des Bayerischen Landtags war es aber auch, dass die Gemeinden die Grundsteuerhebesätze so festlegen, dass die Einnahmen bezogen auf die bislang erzielten Werte ungefähr gleichbleiben. Die Reform soll so von den Kommunen möglichst aufkommensneutral umgesetzt werden. Die Stadt Nürnberg hat ihren Hebesatz von 555% auf 780% drastisch erhöht, einige Kommunen wie die Stadt Altdorf haben die Hebesätze gesenkt, andere die bisherigen beibehalten – so Winkelhaid und auch wir in Feucht, wo wir bei 340% blieben. Uns wurde im Marktgemeinderat von der Verwaltung versichert, dass es zwar Änderungen für den Einzelnen geben kann, sich aber unter dem Strich in etwa dieselbe Gesamtsumme an Einnahmen für den Markt Feucht ergibt.

 

Die Neufestsetzung der Grundsteuer ist ja nicht nur für Grundstücks- und Immobilieneigentümer von Bedeutung, sondern auch Mieter sind von den damit verbundenen Änderungen betroffen, da die Grundsteuer im Regelfall auf sie umgelegt wird. Wenn nun die Grundsteuerbescheide verschickt sind, kann von jedem bewertet werden, wie sich die neue Regelung im individuellen Fall auswirkt. Daher bitten wir Sie um Rückmeldung, wie sich die von Ihnen jetzt zu leistende Grundsteuer aufgrund der neuen Bescheide verändert hat, damit wir erforderlichenfalls im Markgemeinderat die Thematik anhand valider Daten neu diskutieren können.

 

Sie können uns Ihre Erfahrungen per Mail an harald.danzl@csu-feucht.de oder telefonisch unter 8756 (Herbert Bauer) mitteilen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

 

Herbert Bauer

 
 
bottom of page